1. Projektergebnisse
1.1
Insgesamt konnten im Projektzeitraum 29 Personen (ohne Familienangehörige)
nach einer Beratungsphase in Bosnien und Herzegowina, dem Herkunftsland,
Reintegrationshilfen angeboten werden. Diese Personen verfügten
über eine Duldung aufgrund festgestellter Traumatisierung, wollten
aber aus unterschiedlichen Gründen nach „BuH zurückkehren.
Diese Aktivitäten konnten durch ein enges Zusammenwirken von
Migrationberatung und „Auslandshilfe“ effektiv gestaltet
werden. Der Personenkreis stammte aus unterschiedlichen Bundesländern
(siehe unten).
Hilfen für Personen/Familien, die nach Serbien zurückgekehrt
sind und denen Hilfe im Rahmen eines Rückkehrprogramms der Caritas
und der Stadt Essen angeboten werden konnte, bleiben hier unberücksichtigt.
1.2
Aufgrund der Etablierung und Verbreitung des Projektes erweiterte
sich die Zielgruppe über den im Projekt definierten Personenkreis
hinaus. Beratungsleistungen wurden erbracht für:
-
122 Personen
(ohne Familienangehörige) insgesamt,
-
81 Personen
(ohne Familienangehörige) aus BuH,
-
32 Personen
(ohne Familienangehörige) aus „Serbien und Montenegro“,
hier ergab
-
sich
ein organisatorischer Zusammenhang mit einem Rückkehrprogramm
des Verbandes mit der „Stadt Essen“ (sowie einiger anderer
Gemeinden im Umfeld) sowie aus Serbien/Kosovo,
-
7 Personen
(ohne Familien) aus BuH mit Zielland Kroatien
-
2 Personen
(ohne Familien) aus unterschiedlichen Gebieten des ehemaligen Jugoslawiens
mit Rückkehrwünschen trotz gesichertem Aufenthaltsstatus,
zusätzlich:
9 Personen (ohne Familien) mit Beratungswünschen in Richtung einer
traditionellen Mobilitätsberatung.
1.3
Die Beratungsleistungen bei Fällen abgelehnter Asylanträge
haben sich aufgrund intensivierter Netzwerkarbeit und Projektvermittlung
mehr als verdoppelt und die Grenzen der Leistungsfähigkeit des
Verbandes erreicht.
1.4
Das Netzwerk innerhalb des Verbandes zwischen psycho-sozialen Beratungsdiensten,
der Migrationberatung und der Auslandshilfe konnte fachlich besser
strukturiert werden. Das Zusammenwirken unterschiedlicher Arbeitsbereiche
lies sich mit Erfolg vermitteln.
1.5
Durch die thematische Auseinandersetzung mit dem Problemfeld „Re-Integration“
konnten neue Ansätze in der psycho-sozialen und Migrationberatung
entwickelt werden. Diese Ansätze sind geeignet, die Arbeit des
Verbandes, nicht zuletzt im Hinblick auf die Anforderungen des Zuwanderungsgesetzes,
zu beeinflussen. Somit wurde der Modellcharakter des Projektes unterstrichen.
1.6
Der fachliche und politische Diskurs zwischen den Verbänden der
freien Wohlfahrtspflege und Flüchtlingsinitiativen konnte intensiviert
werden.
2. Konsequenzen für die Sozialarbeit (Thesen)
2.1
Das Projekt zeigt auf, dass eine ziel- und „erfolgsgerichtete“
Rückkehrberatung nur möglich ist, wenn eine enge Zusammenarbeit
zwischen der Rückkehrberatung, einer eventuell notwendigen psycho-sozialen
Beratung und einer „Auslandshilfe“ möglich ist. Die
Beratung muss in der Lage sein, zumindest Orientierungshilfen im Herkunftsland
anbieten zu können.
Die gemachten Erfahrungen während des Projektes und die damit
verbundenen Kontakte haben gezeigt, dass der Kenntnisstand über
die Situation in den einzelnen Ländern unzureichend ist.
Die meisten Beratungsstellen, mit denen Kontakt besteht und bestand
verfügen nicht über Kenntnisse oder Kontakte zu lokalen
Organisationen in den Herkunftsländern, die über die Informationsdienste
der jeweiligen Dachorganisationen hinaus gehen.
2.2
Die bestehenden Programme (REAG/GARP) sind notwendig und hilfreich,
reichen allein aber nicht aus. Weitere Initiativen sind notwendig,
die auch einen politischen Diskurs mit Förderungsinstitutionen
einschließen müssen.
2.3
Die Vernetzung von Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und
damit der Informationsstand ist unzureichend und bedarf umfassender
sozialpolitischer Initiativen.
2.4
Die einseitige Orientierung der Beratungsleistungen auf den Faktor
„Integration“ ist gesellschaftlich, aber auch für
die Klienten negativ. Die Erfahrungen während der Projektphase
zeigten, dass sich Klienten unzureichend betreut fühlen. Notwendig
ist ein Paradigmenwechsel in der Sozialarbeit.
2.5
Notwendige Hilfen für abgelehnte Asylbewerber sind dringend geboten,
um ein schnelles Abgleiten dieser Zielgruppe in die Illegalität
zu verhindern sowie Alternativen zu den psycho-sozialen Bedingungen
der Phase bis zur Rückkehr in das Herkunftsland anbieten zu können.
3.
Projektverlauf
3.1
Voraussetzungen
Der Verband
unterhält einen Migrationsdienst, der sich auf Hilfen und Beratung
für Ausländer unterschiedlicher Nationen in der Bundesrepublik
konzentriert. Die regionalisierten Ortsverbände unterhalten im
Rahmen der „Besonderen Sozialberatung“ psycho-soziale
Beratungsdienste, die sich auch auf die Beratung von ausländischen
Personen konzentriert haben. Der Stadtverband Gelsenkirchen hat den
psycho-sozialen Beratungsdienst spezialisiert, um besondere soziale
Probleme von Ausländern aufgreifen zu können. Für diese
Beratungsstelle, Partner im Projekt, war die Entwicklung zu einer
„gleichberechtigten“ Rückkehrberatung elementares
Ziel.
Das Referat „Auslandshilfe“ arbeitet seit 1990 mit unterschiedlichen
Programmen in Ost- und Süd-Ost-Europa. So organisierte der Caritasverband
im Bistum Essen zum Beispiel ein soziales Umfeldprogramm im Rahmen
des „Re-Integrationsprogrammes für abgelehnte Asylbewerber
aus Makedonien“ des Landes NRW.
Während der Projektphase begann ein Re-Integrationsprogramm für
Roma aus Serbien in Kooperation mit der Stadt Essen und in Abstimmung
mit der Landesregierung NRW. Der Caritasverband ist in der „Härtefallkommission“
beim Innenminister NRW vertreten.
Mit dem verbundenen „Raffaels-Werk“ kann eine umfassende
Beratung in Fällen von „Weiterungswanderungen“ angeboten
werden.
Im Rahmen unterschiedlicher Programme der Auslandshilfe arbeitet der
Caritasverband eng mit lokalen Caritas-Organisationen in Bosnien-Herzegowina
(Sarajevo, Banja Luka), Kroatien (Zagreb), Makedonien (Skopje) und
Serbien und Montenegro (Belgrad, Nis) sowie mit anderen Nicht-Regierungsorganisationen
zusammen. In Banja Luka und Skopje unterhält der Verband ständige
Projektbüros,
Zusammen mit Mitarbeitern des Petitionsausschusses des Landtags NRW
fertigte das genannte Projektbüro eine Bestandsaufnahme über
die psycho-soziale Betreuung und Beratung lokaler Organisationen und
Institutionen in BuH.
3.2
Projektphasen
3.2.1
Abstimmung zwischen den Projektpartnern (Bistumsebene mit den Referaten
Migration und Auslandshilfe und dem Ortsverband (Psycho-soziale Beratung),
Vermittlung über das Caritasnetzwerk, lokale Netzwerke, Landesarbeitsgemeinschaft.
3.2.2
Informationen gegenüber verschiedenen Rückkehrorganisationen,
Treffen in Hamburg und Freiburg, verschiedene Tagungen und Treffen
zur Projektpräsentation,
Treffen der Migrationdienste
3.2.3
Erste Auswertung unterschiedlicher Beratungsebenen, Projektvermittlung
auf Treffen von Ausländerämter, Härtefall-Kommission,
Petitionsausschuss, verschiedene Caritas-Verbände,
3.2.4
Migrationdienste, Ausländerseelsorge, Treffen mit verschiedenen
lokalen NGO in Sarajevo, IOM, Botschaft (Projektpräsentation),
Treffen mit Mitarbeitern der Caritasverbände in Serbien, Bosnien
und Herzegowina sowie Makedonien
3.2.5
Projektpräsentation bei AGEF, Treffen mit Ausländerinitiativen
und Flüchtlingsorganisationen,
Arbeitstreffen „Rechtsberatung“
3.2.6
Migrationsdienst, Raffaels-Werk, Auslandshilfe und Psycho-soziale
Beratungsstellen,
Diskussion des Konzeptes, Abstimmung mit Rückkehrprojekt Serbien
3.2.7
Evaluierungsgespräch Beratungsdienste
3.2.8
Evaluierungsphase Rückkehrer
3.3
Rückkehrberatung
3.3.1
Anmerkungen zur Zielgruppe
Wie bereits
im Zwischenbericht angedeutet, erfolgte die ersten Kontakte zu der
Zielgruppe von freiwilligen Rückkehrern direkt in Bosnien. In
der Mehrzahl handelte es sich um Personen, die sich, trotz momentanen
sicheren Aufenthaltstatus, im Land orientieren wollten. Die Existenz
und die Adresse des Projektbüros war ihnen durch unterschiedliche
Beratung bekannt geworden: Durch Beratungsstellen in Deutschland,
durch die Deutsche Botschaft oder durch lokale und internationale
humanitäre Organisationen in Bosnien.
Während
der Projektphase hat sich die Ansprechebene verlagert. Durch verschiedene
Beratungsstellen, die nun über die besonderen Dienste des Caritasverbandes
und speziell das EFF-Projekt informiert waren, fand nun der „Erstkontakt“
bereits in Deutschland statt.
Regional wohnten
bzw. wohnt die Mehrzahl der Beratungssuchenden in Baden Württemberg,
insgesamt ergibt sich folgende Verteilung für den Projektzeitraum:
Baden
Württemberg:
Bayern:
Hessen:
Rheinland Pfalz:
Nordrhein-Westfalen:
Niedersachsen:
Hamburg:
Berlin (einschließlich Meldungen bei AGEF):
Sachsen:
sonstige:
ohne Angaben des Wohnortes:
insgesamt: |
31 Anfragen
8
4
2
19
7
11
17
4
4
15
122 |
Die Inhalte der Anfragen
unterschieden sich in (nach Gewichtung):
-
Fragen
nach einem möglichen Arbeitsplatz,
-
generell,
Umfang der Hilfsmöglichkeiten,
-
Schulsituation
für Kinder und Jugendliche,
-
Hilfen
für jugendliche Familienangehörige bei Arbeitssuche und/oder
Ausbildung,
-
Möglichkeiten
der Unterstützung bei Wohnungswechsel,
-
Hilfen
zur Existenzgründung.
Auffällig
war, dass in keinem der erfassten Fälle die Frage einer potentiellen
medizinischen oder psycho-sozialen Betreuung auftauchte. Fragen nach
den Chancen einer medizinischen Versorgung, der Sozialversicherung
bzw. den Zusatzkosten ergaben sich nur im Kontext mit Krankheitsbildern
im internen Bereich (Diabetes, Nierenerkrankungen usw.), in zwei Fällen
wurde nach konkreten Maßnahmen bei Schwangerschaften gefragt.
Ebenso spielte
die politische Situation in den jeweiligen Herkunftsländern,
potentielle Konflikte oder ähnliches keine Rolle. In den meisten
Fällen stellte sich heraus, dass die Kontaktsuchenden aufgrund
familiärer Bindungen ein etwaiges Bild der jeweiligen Situation
hatten.
Lediglich in den Fällen, in denen nach den Chancen eines Wohnortwechsels
gefragt wurde, somit meist nach Hilfen bei der Veräußerung
vorhandenen und Erwerb neuen Wohnraums wurde die ethnische Zusammensetzung
erkundet. Aber auch hier bestanden bereits Vorüberlegungen aufgrund
familiärer Bindungen.
Die Anfragen
nach generellen Einschätzungen der wirtschaftlichen Entwicklung
an die Mitarbeiter der „Auslandshilfe“ für die jeweiligen
Ländern blieben unkonkret.
Die Erstkontakte
nach Herkunftsländern:
Bosnien
und Herzegowina:
Serbien:
Serbien/Kosovo:
Kroatien:
Makedonien: |
81
21 (überwiegend Roma)
11 (überwiegend Roma)
7
2 |
Das Angebot,
einer individuellen Einzel- oder Familienberatung durch den psycho-sozialen
Dienst wurde nur in vier Fällen in Anspruch genommen. In allen
vier Fällen handelte es sich um Personen/Familien aus NRW, die
bisher das Thema „Rückkehr“ mit den sie betreuenden
Stellen noch nicht besprochen haben.
Personen /Familien
aus anderen Bundesländern wurden an entsprechende, nahegelegene,
Stellen verwiesen, wobei auch hier der Wunsch nach einem Wechsel der
Beratungsstelle vorlag.
Von besonderem
Interesse ist die Erfahrung, dass die Kontaktsuchenden über das
Thema „Rückkehr“ nicht mit den Organisationen sprechen
wollen, von deren Seite die bisherige Betreuung erfolgte.
Personen/Familien, die relativ eindeutig, aus unterschiedlichen Gründen,
zur Rückkehr bereits beim Erstkontakt entschlossen waren, lehnten
weitere Beratungshilfe im Inland ab.
3.3.2
Motivation für die Rückkehr
Die Einschätzung
der psycho-sozialen Beratungsstellen hinsichtlich der psychischen
Verfasstheit der Zielgruppe hat sich auch im Rahmen dieses Projektes
bestätigt.
Die Mehrheit der nachfragenden Personen sah sich nach wie vor unter
einem erheblichen Druck über die kommende Situation in Deutschland.
Dies sowohl in rechtlicher als auch in sozialer Hinsicht.
Von den 29
Personen/Familien, die in Hilfs- und Unterstützungsprogramme
aufgenommen werden konnten, ergab sich folgende Motivation:
-
Unsicherheit
über den Aufenthaltsstatus: 9 Personen/Familien
-
Unsicherheit
über die weitere soziale und wirtschaftliche Integration: 7
Personen/Familien
-
Klar
definiertes Heimweh nach dem Heimatland: 4 Familien/Personen,
-
Familiäre
Rücksichten (Eltern in BiH usw.); 5 Personen/Familien,
-
Wunsch
nach „Lebensabend“ in BiH: 2 Personen/Familien,
-
akute
wirtschaftliche Probleme: 2 Personen/Familien.
3.3.3
Hilfen für Rückkehrer
Aufgrund der
verschiedenen Programme konnten Mitgliedern aus 29 Familien folgende
Hilfen angeboten werden (Mehrfachnennungen):
-
Förderung
der Arbeitsaufnahme: 11 Personen,
-
Hilfen
bei der Existenzgründung: 9 Personen,
-
Vermittlung
mit Hilfe der „Stellenbörse“: 7 Personen,
-
Jobvermittlung
(zeitlich begrenzt): 3 Personen,
-
Aufnahme
in Programm zur Berufsorientierung (Kurse): 7 Personen,
-
Hilfen
bei Wohnungstausch oder Veräußerung: 9 Personen
Diese Hilfeleistungen
wurden durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Caritas und der
AGEF gGmbH, Berlin möglich. Weiterhin konnten auf Programme der
„Malteser“, der „Caritas Italiano“ (Landwirtschaft),
dem CRS (Landwirtschaft) zurückgegriffen werden.
In insgesamt
9 Fällen waren Hilfen gegenüber den lokalen Behörden
notwendig.
3.3.4
Intensivierung der psycho-sozialen Beratung
Die quantitative
Zunahme der Beratungsleistungen aufgrund der Projektvermittlung und
der damit verbunden Einbindung in unterschiedliche Netzwerke,
innerhalb des Verbandes (Migration, Auslandshilfe),
zwischen Wohlfahrtsverbänden und Initiativen (Flüchtlingshilfen,
Ausländer-initiativen),
der Kooperation mit staatlichen Stellen (Härtefallkommission,
Petitionsausschuss, Ausländerämter)
führten zu einer Intensivierung und teilweise Spezialisierung
auf die besonderen Beratungsleistungen gegenüber:
Ausländern mit ungesicherten Bleiberecht,
abgelehnten Asylbewerbern,
Ausländern mit migrationbedingten psycho-sozialen Beeinträchtigungen.
Diese Entwicklung
wurde genutzt, um die eigenen Beratungskonzepte zu überprüfen
und weiter zu entwickeln.
Dies geschah durch fortlaufende Arbeitsbesprechungen mit den entsprechenden
Fachdiensten,
den Austausch und die Zusammenarbeit mit klinischen Einrichtungen
sowie auch durch den Diskurs mit „einseitig“ bleiberechtsorientierten
Gruppen.
Das besondere
Problem dabei ist, dass im Gegensatz zu der oben beschrieben Zielgruppe,
also den freiwilligen Rückkehrern, zur Zeit kein weitergehendes
Angebot erfolgen kann, das eine potentielle Rückkehr und folgende
Reintegration erleichtert.
Von daher musste es auch, über die Beratungspraxis hinaus, eines
der Projektziele sein, die bisherigen Erfahrungen in die verbandspolitische
Diskussion bzw. in die Diskussion der Wohlfahrtsverbände einzubringen,
um Einfluss auf migrationpolitische Entscheidungen zu nehmen, die
Art der Rückkehrhilfen auszuweiten.
Die Konzentration,
die durch das Projekt notwendig wurde, hat in der Auswertung sehr
eindeutig belegt, dass eine psycho-soziale Beratung unzureichend ist,
wenn nicht konkrete Hilfen folgen können. Teilweise bleibt eine
derartige Beratung bereits in den Anfängen stecken. Dies trifft
insbesondere auf die Gruppe der abgelehnten Asylbewerber zu. Neben
den akuten Problemen der Betroffenen wäre ein kombiniertes Angebot
von Beratung und folgender Rückkehrhilfe auch eine gesellschaftliche
Notwendigkeit.
3.3.5
Plädoyer für einen Paradigmenwechsel in der Sozialarbeit
Die vielfältigen
Kontakte und organisierten Treffen mit Ausländer- und Flüchtlingsinitiativen
haben erneut verdeutlicht, dass der gesellschaftliche Ansatz von Ausländer-
und Migrationarbeit eindeutig aus die Frage von Bleiberecht und Integration
gerichtet ist.
Der Projektansatz und die damit verbunden Aktivitäten wurden
mit erheblichen Misstrauen betrachtet. Ein Symptom dafür ist,
dass in keinem Fall Ausländer mit Rückkehrwünschen
oder Rückkehrvorstellungen an die Caritas verwiesen wurden.
Ein weiteres Symptom ist, dass Personen, die eine freiwillige Rückkehr
in Betracht ziehen, sich mehr oder weniger weigern, sich weiterhin
der gewohnten Beratungsorganisationen zu bedienen.
Ist eine derartige Haltung bei Initiativen noch aufgrund der eindeutigen
Klientenorientierung und gesellschaftlichen Position verständlich,
wird sie, auch auf das Klienteninteresse bezogen, bei den Wohlfahrtsverbänden
fragwürdig.
Tatsächlich, so die Auswertung von Fachliteratur, Stellungnahmen,
Symposien u.ä., ist Sozialarbeit im den Bereichen Ausländer/Migration
eindeutig auf Integrationsbemühungen ausgerichtet. Die Einbeziehung
von Re-Integrations-Bemühungen („gut beraten – abgeschoben“)
wird abgelehnt, teilweise sogar politisch extrem negativ bewertet.
Die rechtliche Situation wird dabei entweder zunächst ignoriert,
als störende Größe empfunden oder in der Konsequenz
nicht als Beratungsinhalt wahrgenommen.
Das heißt: Faktisch werden Klienten nicht auf einen negativen
Ausgang von Verfahren über Asyl und Bleiberecht vorbereitet.
Diese Situation schafft eine erhebliche soziale und gesellschaftliche
Unverträglichkeit, mehr aber noch: sie schadet erheblich den
Betroffenen, die sich letztlich doch einer Rückkehr aussetzen
müssen.
Die Folgediskussion
um das Zuwanderungsgesetz und die organisatorische und strukturelle
Umsetzung der Inhalte, die Integration und Re-Integration festschreiben,
führt zwar zu Aktivitäten bei den Verbänden, zumal
sie mit staatlichen Zuwendungen verbunden sind, die in der gegenwärtigen
Situation besonders attraktiv erscheinen, derartige Aktivitäten
müssen aber, zumindest für die Einstiegsphase, unterentwickelt
bleiben, wenn sie nicht mit einem Wechsel in der Vor- bzw. Grundeinstellung
(Paradigma) in der Sozialarbeit einhergehen.
4.
Vermittlung
Das Berichte
über das Projekt wurden über die Informationsdienste der
Caritas verbreitet, die Ergebnisse werden zur Zeit ins Internet der
Verbandes gestellt.
Weiterhin
konnte das Projekt bei einer Vielzahl von Veranstaltungen, an denen
Projektmitarbeiter dienstlich teilnahmen, präsentiert werden.
Die Projektergebnisse
wurden auf zwei Veranstaltungen des Verbandes speziell vorgestellt
und diskutiert.
In Kooperation
mit der sozialen Organisation „Mirna Luka“ wurden die
Hilfen in Bosnien ausgewertet.
Zur Zeit wird
eine wissenschaftliche Dokumentation zu den Projektergebnissen erstellt,
ein Fachartikel befindet sich in Vorbereitung.
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