Erfahrungen aus Reintegrationsprogrammen
Referat beim FORUM MIGRATION der Otto Bennecke Stiftung
29. – 30. November 2004, Köln.
Martin Stockmann, Caritasverband für das Bistum Essen


Einleitung

Die normale Behandlung von Roma aus Ost und Südosteuropa ist die der Asylgesetzgebung. Zur Ermöglichung eines Asylverfahrens erfolg die Unterbringung durch die Kommunen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen den Lebensunterhalt der Antragsteller für die Dauer des Asylverfahrens sichern. Danach erfolgt die Abschiebung.

Sozialberatung richtet sich an die Roma mit dem Ziel einer vorübergehenden Integration. Kinder werden, wo möglich, in bestehende Schulen aufgenommen und Projekte kümmern sich an manchen Orten um Hausaufgabenhilfe und organisieren andere Formen der Kontaktaufnahme und –pflege mit den MigrantenInnen.

All diese Bemühungen stehen in krassem Gegensatz zu einem in der Regel plötzlichen Ende der Hilfen im Falle einer Rückkehr. In den wenigsten Fällen spielt die Vorbereitung der Rückkehr eine Rolle in den Betreuungskonzepten von Wohlfahrtsverbänden und Initiativen. Wir erleben viel mehr eine Tendenz den Flüchtlingen bei der Verlängerung des Aufenthaltes Hilfestellung zu geben und dafür alle rechtlichen Mittel zu aktivieren, auch wenn keinerlei realistische Aussicht auf eine Daueraufenthaltsrecht besteht.

Reintegrationsprogramme versuchen hier Alternativen aufzuzeigen. Sie setzen dort an wo eine dauerhafter Aufenthalt in Deutschland nicht möglich ist. Anstelle einer Abschiebung setzen sie auf eine Rückkehr der Betroffenen, die Maßnahmen zur Förderung der Integration im Herkunftsland beinhaltet. Bekannt sind besonders die Reintegrationsmaßnahmen des Berliner Senats und der Stadt München für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina.

Das Integrationsprogramm der Landesregierung NRW

Die Auslandshilfe des Caritasverband für das Bistum Essen befasst sich bereits seit über zwölf Jahren mit der Integration von Roma in Südosteuropa. Ausgangspunkt war das Reintegrationsprogramm der Landesregierung NRW in Skopje zur Rückführung von ca. 600 Roma aus Makedonien, deren Asylbegehren in Deutschland abgelehnt worden war. An diesem hat sich die Caritas im Ruhrbistum ab September 1991 beteiligt; unter der Bedingung das ein soziales Umfeldprogramm aufgelegt würde. Dieses richtete sich über den engen Kreis der 600 Teilnehmer an die Roma Skopjes; vornehmlich an die ca. 30.000 Bewohner von „Shutka“ dem größten auf dem Balkan bekannten Romaviertel.

Das Programm bestand aus folgenden Elementen:

  1. Die Gründung eines Büros für Familienberatung im Shutka. Dies war die erste nicht staatliche Sozialarbeit in Makedonien;
  2. Die Eröffnung eines Kinder- und Jugendzentrums mit dem Besuch von Johannes Rau 1993 in Makedonien;
  3. Förderung der Abendschule Makarenko (Umbau und Ausstattung der Ausbildungsstätte zur Erlangung des Volksschulabschlusses für Jugendliche und Erwachsene, die für die Regelschule zu alt sind)
  4. Jährliche Schulbuchprogramme für bis zu 2000 Schüler an fünf Volksschulen, die Bücher nicht selbst bezahlen konnten;
  5. Berufsausbildungskurse für 81 Jugendliche, die zu Schlosser- bzw. Schreinergehilfen ausgebildet wurden;
  6. Stipendienprogramme zur beruflichen Integration für Kindern und Jugendlichen durch Ermöglichung der Teilnahme an relevanten Ausbildungsgängen;
  7. Gründung einer Ambulanz zur medizinischen Versorgung von nicht versicherten Patienten;
  8. Ermöglichung von Krankenhausbehandlung für nicht versicherte Patienten durch Kooperationsvereinbarungen mit ansässigen Krankenhäusern;
  9. Gründung eines Patenschaftsprojektes zur Absicherung der Eingliederungsphase von Rückkehrern durch finanzielle Unterstützungsleistungen von Einzelspendern aus Deutschland;
  10. Sportförderung durch Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit eines lokalen Fußballvereins, Unterhalt eines eigenen TT Vereins im Jugendzentrum und Ausbau von zwei Basketballfeldern im Wohnumfeld der Roma;
  11. Schwangerschafts- und Geburtsvorbereitungskurse für oft minderjährige Erstgebärende aus Shutka;
  12. Bau eines Kinderspielplatzes im Romaviertel „Topana“;
  13. Unterstützung der Ausbildung von jungen Musikern in der Musikschule von Esma Rezepova und Stevo Theodosievski in Topana. Das Künstlerpaar zählte zu den internationale Größen der Romamusik;
  14. Vermittlung und Förderung einer Hochschulkooperation zur Ausbildung von Sozialarbeiten zwischen der Philosophischen Fakultät der Universität Skopje und der Katholischen Fachhochschule NW ab 1996 (mit Austauschprogrammen für Studenten und Lehrer);
  15. Einjährige Nähkurse für Mädchen und Frauen in Shutka;
  16. Zusammenarbeit mit dem „Wirtschaftlichen Umfeldprogramm“. Dieses unabhängig von einem deutschen Beratungsunternehmen betreute Programm diente der Schaffung von Arbeitsplätzen für die 114 Familien, die im Rahmen des Reintegrationsprogramms zurückgekehrt waren.

Für das Programm wurde in Skopje eine eigene Struktur in mit zwölf makedonischen Fachkräften, in der Regel Sozialarbeit, und mehreren Standorten aufgebaut. Die Mitarbeiter wurden kontinuierlich geschult und fortgebildet. Die medizinische Arbeit wurde in Zusammenarbeit mit der 1992 gegründeten nationale „Caritas Makedonien“ organisiert.

Das Büro der Caritas Essen wurde 1996 als unabhängige makedonische NGO registriert. Darüber hinaus ist 1997 eine zweite Struktur für Kinder- und Jugendarbeit, der Verein „Zentrum für Soziale Initiativen ‚Nadez’“, aus dem Projekt erwachsen. Beide Strukturen bestehen nach dem Ende des Reintegrationsprogramms des Landes NRW 1997 fort und haben die Arbeit in den letzen sechs Jahren inhaltlich vertiefen und z.T. sogar erheblich ausweiten können.

Integrationsförderprogramme

Die Aufzählung der Aktivitäten macht deutlich, das neben der Reintegration abgelehnter Asylbewerber im großem Umfang auch an den Ursachen der Migration gearbeitet wurde. Dabei ging es um eine Förderung der Integration in die einheimische Gesellschaft und damit um eine dauerhafte Perspektive der makedonischen Roma im eigenen Land. Genau hier haben auch die Folgeprojekte der Caritas Essen in Makedonien angesetzt mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendarbeit, Ausbildungsförderung, Förderung der Gründung und Entwicklung von Roma Selbstorganisationen und des interethnischen Dialogs.

Konfliktbearbeitung und Stärkung der lokalen Demokratie in den Ländern des ehemaligen Jugoslawien stehen auch im Mittelpunkt einer kurz vor dem Abschluss befindlichen aktuellen Initiative des Caritas im Ruhrbistum. Zusammen mit zwei Projektpartnern, der „Caritas National Section Skopje“ aus Makedonien und der AGEF Berlin wird das EU-geförderte Projekt „From ethnic Confrontation to ethnic Co-operation“ zugunsten der Romabevölkerung in Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien, Montenegro, Kosovo und Makedonien umgesetzt.

Intensive Analysen und Rückmeldungen aus zwei mit Hilfe der EU umgesetzten Roma-Projekten hatten im Jahr 2001 die Caritas im Ruhrbistum und ihre Partner zu der Überzeugung geführt, dass eine noch konkretere, langfristige Initiative nötig sei, die Politiker und Verwaltungsbeamte auf kommunaler Ebene einbezieht.

Die Aufgabe des Projekts ist es, den Anliegen der Roma in den Verwaltungen mehr Gewicht geben. Dazu empfiehlt das Projekt die Berufung so genannter Roma-Berater. Diese kommen idealerweise aus der Gruppe der Roma und beraten die Verwaltung bei der Gestaltung der lokalen Aufgaben in Bezug auf die Roma Gemeinschaft. Dabei dient diese Stelle zur Vermittlung von Interessen zwischen der Verwaltung und den (Roma-) Bürgern, die Roma Berater werden zu Mediatoren. Sie können aber auch für die Umsetzung einer Integrationspolitik bezüglich der Roma von den Stadtverwaltungen eingesetzt werden. In diesem Fall werden Sie Roma-Referenten genannt.

Diese und andere neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Roma-Gemeinschaften und Stadtregierungen und -verwaltungen wurden im ersten Jahr auf zwei großen regionalen Konferenzen in Skopje und Zagreb vorgestellt und mit hochrangigen Vertretern der Städte und Gemeinden, der Roma, der relevanten nationalen Ministerien und Experten diskutiert. Aus Teilnehmern dieser Auftaktveranstaltungen wurde ein Projekt-Beirat mit Vertretern aller sechs beteiligten Länder ins Leben gerufen. In nationalen Workshops konnten angepasste Modelle vorgestellt und mit lokalen Praktikern und Experten bearbeitet werden.

Wieder haben engagierte Teilnehmer eine wichtige Rolle, wenn es um die Praxis geht: Die Vorschläge der Workshops werden nun in Gemeinden umgesetzt, die für sich den Bedarf erkannt haben. Dazu wird von Seiten des Projektes eine Begleitung durch das Mitarbeiterteam, aber auch durch einen externen Verwaltungsexperten geleistet. Um die neuen Arrangements der Kommunen von den „Tageslaunen“ der Lokalpolitik möglichst unabhängig, und damit nachhaltig, zu machen, werden sie gleich in Vereinbarungen gegossen und damit institutionalisiert.

Viele Roma sehen in solchen Vereinbarungen mit den Kommunen eine große Chance, zur Gestaltung einer zivilen Gesellschaft beizutragen, und zwar jenseits von politischen Parteien, die sich in Südosteuropa noch viel zu oft als Vertreter ethnischer Gruppen und nicht anhand von politische Ideen definieren. „Das Projekt bleibt nicht in Theorien stehen sondern hat eine unmittelbare Wirkung und großen praktischen Nutzen." sagt Dervo Seidic, Vertreter im Rat der Roma von Bosnien und Herzegowina und Mitarbeiter der OSZE in Sarajevo. Gleichzeitig ist auch den Bürgermeistern und Verwaltungsbeamten ein Gestaltungsinstrument in die Hand gegeben, um der wachsenden Verantwortung gerecht werden und lokale Demokratie mit Leben erfüllen zu können.

Unsere Vorstellung ist, dass Reintegrationsmaßnahmen mit Roma immer mit Aktivitäten zur Stärkung demokratischer Teilhabe und zur Verbesserung der Lebenssituation im direkten Umfeld einhergehen sollten.

Kommunales Rückführungsprogramm der Stadt Essen

Dass auch eine einzelne Kommune die Förderung von Rückkehr betreiben kann, zeigt das aktuelle Kommunale Rückführungsprogramm der Stadt Essen zugunsten von Roma aus Serbien.

Anfang des Jahres 2004 lebten in Essen über 700 Asylbewerber aus Serbien. Diese waren ausreisepflichtig; ein Bleiberecht stand nicht in Aussicht. Vor diesem Hintergrund hat der Diözesancaritasverband intensive Beratungen zu einem möglichen Reintegrationsprogramm mit den betroffenen Roma, vertreten durch den Verein CIAE Roma Union Essen und der Stadt Essen aufgenommen. Der Grundgedanke des Projektes ist, dass die Kommune durch eine freiwillige und frühzeitige Ausreise der Betroffenen Sozialhilfemittel einspart, die für die Umsetzung von Integrationshilfen für die Betroffenen in Serbien eingesetzt werden.

Überschlagsrechnung:

Für eine Modellfamilie mit Vater, Mutter und zwei Kindern belaufen sich die monatlichen Ausgaben für Versorgung und Unterbringung auf ca. 1620 € / Monat. Das macht bei 200 Personen auf ein Jahr gerechnet einen Betrag von 972.000 €.

Bei einer Teilnahme von 200 Personen an einem Projekt zur freiwilliger Rückkehr und einer Verkürzung des Aufenthalts der ausreisepflichtigen Personen um durchschnittlich eine Jahr können Kosten in Höhe von 972.000 € eingespart werden.

Die Hälfte dieses Betrages reicht um sinnvolle Beiträge zur Reintegration im Herkunftsland für die Teilnehmer realisieren zum können.

Mit dem Kommunalen Rückkehrprogramm für Roma der Stadt Essen wurde den ausreisepflichtigen Asylbewerbern aus Serbien eine Alternative zur normalen „ausländerrechtlichen Behandlung“, d.h. zur Abschiebung angeboten. Bei diesem Programm wird die freiwillige Rückkehr mit praktischen Hilfen verbunden, um einen Neustart im Herkunftsland zu erleichtern. Damit sollen soziale Härten abgefedert werden und besonders den Kindern bei der Integration in das normale serbische Schulsystem geholfen werden.

In Kooperation mit dem Caritasverband für das Bistum Essen und dem Verein CIAE Roma Union Essen wurden dazu folgende Maßnahmen bzw. Projektkomponenten identifiziert und in das Programm aufgenommen:

  1. Transportkostenzuschuss
  2. Übergangsgeld
  3. Wohnraumbeschaffung
  4. Wohn-Nebenkosten
  5. Sprachförderung für Kinder
  6. Medizinische Versorgung
  7. Existenzgründung/Jobvermittlung

Die Maßnahmen sind so angelegt, dass sie die Eigeninitiative der Rückkehrer bei der Reintegration unterstützen.

Erläuterungen zu den Maßnahmen

1. Transportkostenzuschuss
Der Transport von Hab und Gut nach Serbien wird von den Teilnehmern des Programms selbst organisiert. Dazu steht der Zeitraum von der Meldung zum Programm bis zur tatsächlichen Ausreise zur Verfügung. Das Projekt stellt dafür eine Beihilfe in Höhe von 400 € pro Person zur Verfügung.

2. Übergangsgeld
Zur Überbrückung der ersten Wochen und Monate nach der Rückkehr wird ein Übergangsgeld für den unmittelbaren Lebensunterhalt gezahlt. Das Projekt stellt dafür 255 € pro Person zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt durch das Sozialamt der Stadt Essen zusammen mit der Auszahlung der Reisebeihilfe aus dem REAG/GARP Programm.
Die Starthilfe und das Übergangsgeld sind für Ausgaben vorgesehen wie etwa Gebühren und sonstige Kosten in Zusammenhang mit der Meldung am Wohnort. Dazu gehört die Klärung der Staatsangehörigkeit von Familienmitgliedern (ggf. Übersetzung von Geburtsurkunden), die Registrierung bei der Krankenversicherung, den serbischen Sozialbehörden und die Anmeldung der Kinder bei den örtlichen Schule. Kosten entstehen dabei besonders für die Beschaffung von offiziellen Papieren wie Geburtsurkunden.

3. Wohnraumbeschaffung
Oberste Priorität dieser Projektkomponente ist die Schaffung von Wohnraum. Wie dies geschieht, bleibt den Teilnehmern des Programms weitestgehend selbst überlassen. Es wird ein Mietkostenzuschuss gewährt. Mit dem Zuschuss soll es möglich sein, ein Jahr zur Miete zu leben. Der Zuschuss beträgt 600 € pro Person. Er wird in Serbien von Mitarbeitern des Projektbüros ausgezahlt.

Alternativ zur Auszahlung der Mietbeihilfe können auch Baumaßnahmen in gleicher Höhe unterstützt werden, die weitestgehend von den Teilnehmern selbst ausgeführt werden. Die Mitarbeiter des Projektbüros der Caritas Belgrad unterstützen die Familien bei der Beschaffung von Baumaterialien, wenn nötig werden auch Handwerkerkosten aus diesem Budget bestritten.

4. Wohn-Nebenkosten
Eine Beihilfe für Strom und Wasser wird für das erste Jahr des Aufenthalts in Serbien gewährt. Die Beihilfe beträgt pro Person 150 €. Die Beihilfe wird für eine Familie zusammen berechnet und in Serbien ausgezahlt. Als Winterbeihilfe ist ein Betrag von 100 € pro Person für den Ankauf von Heizmitteln veranschlagt.

5. Sprachliche Förderung der Kinder
Der sprachlichen Kompetenz kommt bei der Integration in Serbien eine Schlüsselrolle zu. Hier ist es das Ziel alle Kinder möglichst altersgerecht in das serbische Schul- und Ausbildungssystem zu integrieren. Das Projekt unterstützt Kinder und Jugendliche vor allen Dingen bei der Erlangung hinreichender Sprachkenntnisse und beim Erlernen der kyrillischen Schrift. Es werden an zwei Schulen in Serbien, in Knjazevac (Südserbien) und in Belgrad Sonderklassen eingerichtet für Kinder von Programmteilnehmern. Diese unterrichten zweimal pro Woche in allen relevanten Schulfächern mit besonderer Berücksichtigung der Spracherlangung. Dort wo Teilnehmer zu weit entfernt wohnen, werden Privatpersonen engagiert, die Nachhilfeunterricht erteilen.

6. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung sichert grundsätzlich das staatliche Gesundheitswesen. Um eine medizinische Grundversorgung auch für eine Übergangszeit unmittelbar nach der Rückkehr zu gewährleisten wird ein kleiner Fond für Behandlungen und Medikamente bzw. für die Zuzahlungen vorgehalten, die das staatliche Krankenversicherungssystem vorsieht. Auch kleinere OPs können in begründeten Einzelfällen aus diesem Fond bezahlt werden. An zwei Standorten in Serbien Leskovac und Zemun, bei Belgrad, werden kleine Gesundheitsstützpunkte errichtet, die bei der medizinischen Grundversorgung helfen.

7. Existenzgründung/Jobvermittlung
Für jeweils eine Person pro Haushalt/Familie ist eine Hilfe zur Aufnahme einer Arbeit vorgesehen. Dafür bestehen drei Möglichkeiten.

Ein Betrag von maximal 2.000 € kann verwendet werden:

  1. für die Beschaffung von Materialien für die Gründung eines Geschäftes,
  2. für die Bezahlung an einen Arbeitgeber, der einen Rückkehrer des Programms einstellt (Lohnkostenzuschuss). Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und dem Rückkehrer ist Voraussetzung für diese Hilfe.
  3. Für spezielle Kurse für Existenzgründer.

Dieses Gelder werden direkt für die oben genannten Aktivitäten ausgegeben. Eine Garantie für einen Arbeitsplatz ist damit nicht verbunden.

Das Projekt wird mit dem REAG/GARP Programm verknüpft, über das die Rückreise sowie eine weitere Starthilfe in Serbien finanziert wird. Diese Beträge, die von IOM ausgezahlt werden, werden vom Land NRW auf das Doppelte (von maximal 750 € pro Familie) erhöht, sofern es sich um angehörige einer ethnischen Minderheit in Serbien handelt, was für Roma zutrifft. Bedingung ist, das noch kein REAG/GARP Antrag zu einem früheren Zeitpunkt gestellt wurde.

Mitte Mai sind alle 700 in Frage kommenden Personen von der Stadt Essen mit einer ausführlichen schriftlichen Information auf Serbisch über die Möglichkeiten zur Teilnahme an dem Programm informiert worden. Es haben sich 151 Personen zur Teilnahme an dem Programm gemeldet.

Der Caritasverband für das Bistum Essen hat zusammen mit der Caritas für das Erzbistum Belgrad ein Büro für das Projekt eröffnet. Ein zweiter Projektstandort ist Leskovac. Zwei serbische Mitarbeiter, eine Sozialpädagoge und ein Ingenieur betreuen die Rückkehrer.

Die Frage des Wohnraum konnte für alle gelöst werden. Jede der 25 teilnehmenden Familien wurde zuhause besucht. Der Schulbesuch der Kinder klappt besser als bei den Familien aus der Nachbarschaft.

Im Bereich der Jobvermittlung bzw. Existenzgründung haben die Teilnehmer in der Regel eine Starthilfe für die Gründung eines Geschäfts bzw. Handels gewählt. Das Projekt wird von den Beteiligten als Erfolg gewertet. Die Stadt Essen sieht sich durch zahlreiche Anfragen an die Ausländerbehörde ermutigt über eine Neuauflage des Projektes nachzudenken.

Fazit

Ich möchte meine Ausführungen in drei Thesen zusammenfassen:

Wer die Roma aus Südosteuropa ernst nehmen will kommt nicht umhin neben der Arbeit und Betreuung in Deutschland mit dem Endpunkt Abschiebung auch im Herkunftsland Initiativen zur Integration zu ergreifen.

Rückführungsprogramme sind geeignet begrenzten Zielgruppen von ausreisepflichtigen Personen die Reintegration zu erleichtern.

Reintegrationsmaßnahmen müssen sich immer auch als Integrationsprojekte im Herkunftsland verstehen; Erweiterungen der Aktivitäten in dieser Richtung sollten immer mit bedacht werden.